Ein zielgerichteter, systematischer Ablauf, ausgelöst durch einen Auftrag oder eine Lageentwicklung. Ziel: rechtzeitig einen zweckmäßigen Entschluss fassen, daraus Planung und Befehlsgebung ableiten und so gegenüber dem Gegner Tempo und Initiative gewinnen.
Klicke auf eine Phase, um sie im Detail zu sehen. Nach der Planung beginnt der Kreislauf mit der nächsten Kontrolle/Lagefeststellung erneut.
Die Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt.
„Der Zweck eines Befehls soll betont werden, die Wege zu seiner Ausführung jedoch dem Befehlsempfänger überlassen bleiben.“ — Generalfeldmarschall von Moltke. Das ist das Prinzip Führen mit Auftrag.
Befehlsbefugnis und Verantwortung gehören zusammen — die militärische Führung trägt die Verantwortung und setzt Befehle durch, das schließt Kontrolle mit ein. Führungsverantwortung ist unteilbar. Vorgesetzte sind immer Führer, Erzieher und Ausbilder ihrer Soldatinnen und Soldaten.
Planung und Befehlsgebung brauchen eine Vorlaufzeit (Koordinierung, Umsetzen von Maßnahmen). Vorbefehle, Einzelbefehle und zeitgerechte Lageinformationen erhöhen die Reaktionszeit der Truppe — je früher Informationen fließen, desto mehr Zeit bleibt unten.
Zweck: zielgerichtetes Eingrenzen der Beurteilung der Lage (BdL) — bevor man die ganze Lage beurteilt, klärt man erst, worauf es dem Vorgesetzten wirklich ankommt.
| Schritt | Leitfrage | Merke |
|---|---|---|
| I. Absicht der übergeordneten Führung | Was ist das Ziel/der Wille der übergeordneten Führung? Worauf kommt es ihr an? | OpBef Ziffer 3.a (3.b) i.V.m. 1., 2. |
| II. Wesentliche Leistung | Was muss die eigene Truppe zum Erreichen dieser Absicht leisten — nicht alle Aufgaben, sondern die eine Kernforderung? | „Wenn ich nicht …, dann … nicht!“ / „Was muss ich leisten, um …?“ |
| III. Auflagen | Welche Bindungen schränken die eigene Handlungsfreiheit ein (Kräfte, Raum, Zeit, Information, Kampfführungsrecht)? | Normale Einschränkungen (Grenzen, Führungslinien) zählen hier nicht. |
| IV. Grundlegende Lageänderung | Hätte der Vorgesetzte so befohlen, wenn er die jetzige Lage gekannt hätte? Gelten Rahmenbedingungen, Gefechtsstreifen und die Wesentliche Leistung noch? | Nur bei negativer Antwort auf eine dieser Fragen liegt eine grundlegende Lageänderung vor. |
| V. Handlungsbedarf | (nur in laufender Operation) Welche taktische Herausforderung ist Anlass für die Entscheidungsfindung? Ansprechen: „Was passiert gerade?“ Beurteilen: „Was bedeutet das für mich?“ | Ausgelöst über Kontrolle/Lagefeststellung. |
| VI. Folgerungen / Prüffragen | Was ist bis wann zu entscheiden? Welche Informationen sind zu gewinnen? Was ist vorrangig zu untersuchen/entscheiden? | Leitet direkt in die Beurteilung der Lage über. |
Reihenfolge und Inhalt richten sich nach dem größten Einfluss auf die Operationsführung. Grundregel: die Beurteilung der Lage des Gegners/anderer Akteure erfolgt grundsätzlich vor der Beurteilung der Lage der eigenen Kräfte. Jeder Abschnitt endet mit Folgerungen für das eigene Handeln.
Aus den Folgerungen aller vier Einflussfaktoren wird — als logische Konsequenz — mindestens eine Handlungsmöglichkeit (M1, M2, …) entwickelt.
Prinzipskizze (grafisch, aus Lage gegnerischer Kräfte + Geo-/zivile Lage + Lage eigener Kräfte) und Entschlussform (in Worten, nach dem Schema Wer/tut Was/Wie/Wann/Wo/Wozu).
Zusammen ergeben Prinzipskizze und Entschlussform die Grundidee, wie der Auftrag erfüllt werden soll — die Basis für den späteren Vergleich mehrerer Möglichkeiten.
Jede Möglichkeit eigenen Handelns wird in drei Stufen geprüft.
Wer gegen wen — Rot vs. Blau im Überblick. Verdeutlicht Folgerungen für den Verlauf der Operation und die Erfolgsaussichten insgesamt.
Örtlich begrenzte Vergleiche, bezogen auf den Zeitpunkt und Ort, an dem sich der Entschluss auswirkt/auswirken muss.
Qualitative Gegenüberstellung: Hoch – Mittel – Niedrig. Eine Überzahl muss keine Überlegenheit bedeuten, eine Unterzahl keine Unterlegenheit — Kampfkraftvergleich allein reicht nicht.
Gemeinsame Elemente mehrerer Möglichkeiten herausstellen, dann jede Möglichkeit anhand fester Kriterien mit Vor- und Nachteilen bewerten und gegeneinander abwägen.
Die Gliederung, mit der der Entschluss in einen Befehl für die unterstellten Kräfte umgesetzt wird.
| Ziffer | Inhalt |
|---|---|
| 1. Lage | a) Lage gegnerischer Kräfte/anderer Akteure — Art, Stärke, Verhalten, ggf. vermutete Absicht · b) Eigene Lage — insbesondere Absicht des übergeordneten Führers · c) Unterstellung und Abgaben · d) Bewertung des Truppenführers (entfällt meist) · e) Zivile Lage · f) Lage im Informationsumfeld |
| 2. Auftrag | Der eigene Auftrag im Wortlaut, nach dem Schema Wer/Was/Wie/Wann/Wo/Wozu. |
| 3. Durchführung | a) Eigene Absicht (Entschluss) · b) Aufträge an die unterstellten Teileinheiten · c) Spezielle Aufträge (z.B. Aufklärung, ABC-Abwehr, EloKa) · d) Maßnahmen zur Koordinierung |
| 4. Einsatzunterstützung | a) Logistische Unterstützung · b) Sanitätsdienstliche Unterstützung · c) Personelle Unterstützung · d) Verwaltungsaufgaben · e) MP/Feldjäger · f) ABC-Abwehr · g) Schutzaufgaben · h) GeoInfo-Unterstützung · i) ZMZBw/CIMIC |
| 5. Führungsunterstützung | a) Einsatz von Führungsmitteln (Funk/Fernmelde) · b) Elektronische Schutzmaßnahmen · c) Verbindungsorgane · d) Leucht- und Erkennungszeichen · e) Parolen/Kennwörter · f) Bezugspunkte · g) Gefechtsstände · h) Regelungen zum Meldewesen · i) Sonstiges (u.a. Uhrzeitvergleich, Platz des Führers) |
Beim Herunterbrechen eines Befehls auf die nächste Ebene wandern manche Teile unverändert durch, andere werden neu gebildet.
| Beim Zug | Wird bei der Gruppe zu | |
|---|---|---|
| Lage gegnerischer Kräfte | → unverändert → | Lage gegnerischer Kräfte |
| Eigene Lage | → unverändert → | Eigene Lage |
| Auftrag (Zug) + Absicht (ZgFhr) + Einzelaufträge | → werden neu formuliert → | Auftrag (Gruppe) |
| Einsatzunterstützung | → unverändert → | Einsatzunterstützung |
| Führungsunterstützung | → unverändert → | Führungsunterstützung |